Behandlungskosten
Wir rechnen unsere Behandlungen im Rahmen des aktuell gültigen
Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH)
ab.
Als privat Voll- oder Zusatzversicherte
haben Sie – je nach abgeschlossenem Tarif - in der Regel
keine Probleme mit der Rückvergütung unserer Rechnungen.
Auch die Beihilfe im Öffentlichen
Dienst übernimmt die meisten unserer Behandlungen.
Leider übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Behandlungskosten
nicht.
Natürlich geben wir Ihnen
gerne Auskunft, in welchem Kostenrahmen sich die jeweilige Therapie
bewegen wird.