Behandlungskosten


Wir rechnen unsere Behandlungen im Rahmen des aktuell gültigen Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) ab.

Als privat Voll- oder Zusatzversicherte haben Sie – je nach abgeschlossenem Tarif - in der Regel keine Probleme mit der Rückvergütung unserer Rechnungen.

Auch die Beihilfe im Öffentlichen Dienst übernimmt die meisten unserer Behandlungen.
Leider übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Behandlungskosten nicht.

Natürlich geben wir Ihnen gerne Auskunft, in welchem Kostenrahmen sich die jeweilige Therapie bewegen wird.